Bridgestone Nutzfahrzeugreifen entsprechen bereits heute den neuesten EU-Standards. Sie erfüllen die Grenzwerte der Richtlinie 2001/43 EG und können somit im Rahmen des „De Minimis“- Förderprogramms des Bundesamtes für Güterverkehr bezuschusst werden.

Aufgrund ihrer optimierten Karkassen- Konstruktion sowie ihrer neuen Gummimischungstechnologien und Profil-Gestaltung entsprechen sie dem neuesten Stand der Technik und bieten besondere Fahrstabilität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Alle Lkw-Reifen der Marken Bridgestone und Firestone sind nach ECE 54 geprüft, gekennzeichnet und somit für den europäischen Markt zugelassen (E-Nummer). Zudem erfüllen sie die Normen nach der EU-Richtlinie zu Grenzwerten für das Abrollgeräusch von Lkw-Reifen und tragen die entsprechende Kennzeichnung auf der Reifenflanke (S-Kennung). Die ECE Prüfung beinhaltet neben einer technischen Prüfung (Abmessungen, Trommeltests, etc.) auch die Prüfung der Reifenkennzeichnung.
Bridgestone Qualitread Runderneuerungen sind mit dieser Richtlinie grundsätzlich ebenfalls abgedeckt. Im Sinne der Ressourcenschonung liefern runderneuerte Reifen einen wesentlichen Umweltbeitrag und sind hinsichtlich Reifenabrollgeräuschen mit Neureifen vergleichbar.
Die Entwicklung der Bridgestone bzw. Firestone Reifen erfolgt im Einklang mit ständig steigenden Anforderungen der Flotten und Fahrzeughersteller.

Das Förderprogramm „De Minimis“ wurde für 2010 noch einmal verlängert, unterstützt werden „der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit“ sowie „Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensförderung“.

Hierunter fällt auch die Anschaffung rollwiderstandsoptimierter oder
geräuscharmer Reifen – wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf bzw. der Umsetzung der Maßnahme gestellt wird – Stichtag hierfür ist der 31. März 2010.
„Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.“

Weitere Informationen hierzu sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr www.bag.bund.de.